alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist, insbesonders folgende
Tätigkeiten:
- Beratung, Prüfung und Vertretung in allen Bereichen des öffentlichen oder privaten Rechtes. Die Ausschlussbestimmungen gemäß Art.8, Pkt.16.6 ABHV finden keine Anwendung
- Erstellung von Gutachten
- Masseverwalter, Besonderer Verwalter (§ 86 KO), Mitglied des Gläubigerausschusses. Die Ausschlussbestimmungen gemäß Art.8, Pkt.16.1 und 16.10 ABHV finden insoweit keine Anwendung
- Ausgleichsverwalter, Mitglied des Gläubigerbeirates, Vorläufiger Verwalter (§ 84 AO), Liquidator, Zwangsverwalter
- Geschäftsführer nach § 15a GmbH – Gesetz. Die Ausschlussbestimmungen gemäß Art.8, Pkt.16.1 und 16.10 ABHV finden insoweit keine Anwendung
- Sachwalter (Kurator, Vormund)
- Immobilienverwaltung
- Bei einer Rechtsanwalts-Gesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt die Tätigkeit der in dieser Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte bis zur Höhe des
Selbstbehaltes/Einstiegsgrenze des jeweiligen Großschadenvertrages der jeweiligen Rechtsanwaltskammer als mitversichert